Hörgeräte Zuschuss von der Krankenkassen.
von Eric Gitter (Kommentare: 0)
Was können Sie erwarten
Die neue Kassenzuzahlung - Fluch oder Segen
Die neuen Festbeträge stehen fest. Der GKV – der Spitzverband der Krankenkassen hat diese beschlossen. Ziel ist die Umsetzung ab dem 01.04.2022.
Aber ist das machbar und was bringen die neuen Beträge wirklich?`
Seit November 2013 bestehen die nun die alten Verträge, seitdem hat sich in Sachen Technik und Ausstattung der Hörgeräte viel getan. Bluetooth, Akkutechnik und Sensorik haben Einzug erhalten.
Es wurde also Zeit für Veränderung. Kurz, es wurden neue Zuschüsse und die Ausstattung der Hörsysteme festgelegt.
Galt bisher bei einer beidohrigen Hörgeräteversorgung ein Festbetrag der Krankenkasse von 1649,83€ (Spitzenbetrag) soll der neue Zuschuss ab dem 01.04.2022 1783,67€ betragen.
Dieser setzte und setzt sich zukünftig wie folgt zusammen:
Alt in €: Neu in €: Differenz in %
- Hörgerät 872,97 838,20 -4%
- Hörgerät 872,97 838,20 -4%
Abschlag bei 2 HG - 174,60 0,00 -100%
- Ohrpasstück 39,25 53,63 37%
- Ohrpasstück 39,25 53,63 37%
Gesamt: 1.649,84 1.783,67 8%
bei einohriger 0,00 180,83 100%
Verosrgung
Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an zukünftige Kassengeräte:
Alt: Neu:
4 kanalige Signalverarbeitung 6 kanalige Signalverarbeitung
Störgeräuschunterdrückung Störgeräuschunterdrückung
Rückkopplungsauslöschung Rückkopplungsauslöschung
opt. Richtungsmikrofon manuelles Richtungsmikrofon
3 manuelle Programme 3 manuelle Programme
Betrachtet man sich also jetzt den neuen Zuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse und die geforderten Eigenschaften der zukünftigen Kassengeräte, stellt man fest, so groß ist der Unterschied nicht. Bei ca 133,84 € für 2 Hörgeräte also 66,92€/ Hörgerät bekommt man 2 einstellbare Frequenzkanäle mehr und ein Richtungsmikrofon.
Klingt nicht wirklich viel? Ist es auch nicht!
Der deutsche Schwerhörigenbund e.V. forderte in seinem Papier zu neuen Fetsbträgen neben Bluetoothankopplung ebenfalls die Akku, also Wiederaufladbarkeit der Hörgeräte.
Schön wärs gewesen, aber der GKV kontert mit dem Argument diese beiden Auststatungsmerkmale würde nicht dem Verstehen sondern nur dem Komfort dienen und lehnt somit den Vorschlag des DSB e.V. ab.
Also bleibt es bei den oben beschriebenen Neuerungen.
Was heisst das jetzt aber für laufende Versorgungen?
Nun ja beschlossen ist nicht gleich vertraglich geregelt. D.h. jetzt sind die BIHA der Bundesverband der Hörgeräteakustiker, also der Dachverband so ziemlich aller freien Hörgeräteakustiker und eben auch die große Akustikerkette KIND gefragt. Diese müssen mit den einzelnen Krankenkassen AOK PLUS, AOK Bayern, DAK, IKK classic usw auf Grundlage des Beschlusses des GKV Verträge aushandeln. Ob das bis zum 01.04.2022 in Sack und Tüten ist bleibt jedoch fraglich.
Angst um die Zuzahlung muss jedoch keiner haben. Da die alten Verträge noch nicht gekündigt sind behält auch, sollte bis ersten April noch kein neuer stehen, der alte Vertrag seine Gültigkeit.
Wir können also gespannt sein, was bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen zum Schluss wirklich vom Beschluss der GKV umgesetzt und auch gezahlt wird.
Eric Gitter
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